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Titel

Ring 2

Originaltitel

The Ring Two

Filmtyp

Langfilm

Herstellungsjahr

2004

Herkunftsländer

USA

Länge

01:49:49 (hh:mm:ss)

Sprachversion

dt.synchr.

Sprache Ton

Regie

Hideo Nakata

DarstellerInnen

Naomi Watts (Rachel Keller), David Dorfman (Aidan Keller), Simon Baker (Max Rourke), Sissy Spacek (Dr. Emma Temple), Ryan Merriman, Emily VanCamp (Emily), Elizabeth Perkins (Carol Breyer)

Verleiher

Universal Pictures International Austria GmbH

Inhalt

Rachel Keller und ihr Sohn Aidan sind sechs Monate nach den schrecklichen Geschehnissen in Seattle in die friedliche Küstenstadt Astoria in Oregon umgezogen, wo Rachel einen neuen Job als Journalistin gefunden hat. Als Rachel wenig später wegen eines Verbrechens recherchiert, deutet alles darauf hin, dass dabei ein Video eine nicht unbedeutende Rolle gespielt hat. Dieses von der rachsüchtigen Samara mit einem tödlichen Fluch belegte Video ist für Rachel der Beweis dafür, dass Samara wieder da ist und der Zyklus von Terror und Tod neuerlich durchbrochen werden muss. Als Aidan wegen Unterkühlung ins Spital kommt, wird Rachel zu allem Übel auch noch der Kindesmisshandlung verdächtigt. Rachel bleibt nichts anderes übrig, als in der Vergangenheit von Samara nach den Ursachen für ihren Hass zu forschen.

Alterskennzeichnung

Hideo Nakata, der schon bei den erfolgreichen japanischen Vorlagen, den beiden Horrorfilmen "Ringu" und "Ringu 2", Regie geführt hat, hat mit der Fortsetzung von "Ring" (Index Nr. 30/2003, Regie: Gore Verbinski) sozusagen sein eigenes (US-) Remake gedreht. Der Film enthält dem Genre entsprechend viele Szenen mit Schreckmomenten (z.B. eine Leiche in einem Leichensack wird "lebendig") bzw. Szenen, die zum Gruseln sind und Angst machen oder verstören könnten (z.B. eine Sequenz mit einem Hirsch-Unfall). Auch formal (Kamera-Einstellungen und -Perspektiven, Schnitt-Effekte und v. a. auch eine die Spannung verstärkende Tonebene) zeigt er genretypische Horror-Elemente. Der düster gehaltene Film bietet nach spannenden Sequenzen kaum Möglichkeiten zur Entlastung. Als besonders belastend wurde von der Kommission die Tatsache bewertet, dass ein Kind involviert ist (das aufgrund der Geschehnisse auch Alpträume hat): Die Mutter soll zuerst das Kind und später auch sich selbst umbringen, um den Spuk zu beenden. Alle genannten Sachverhalte ließen die Kommission auf "zulässig ab 16 Jahren" entscheiden.

Positivkennzeichnung

-


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