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Titel

Die Hochzeits-Crasher

Originaltitel

Wedding Crashers

Filmtyp

Langfilm

Herstellungsjahr

2005

Herkunftsländer

USA

Länge

01:59:13 (hh:mm:ss)

Sprachversion

dt.synchr.

Sprache Ton

Regie

David Dobkin

DarstellerInnen

Owen Wilson (John Beckwith), Vince Vaughn (Jeremy Klein), Christopher Walken (Minister Cleary), Rachel McAdams (Claire Cleary), Isla Fisher (Gloria Cleary), Ellen Albertini Dow (Grandma Mary), Keir O'Donnell (Todd Cleary), Bradley Cooper

Verleiher

Warner Bros Pictures GmbH

Inhalt

John und Jeremy, zwei erfolgreiche Scheidungsanwälte und gute Freunde seit vielen Jahren, haben ein ungewöhnliches "Hobby". Sie schleichen sich als entfernte Verwandte der Familie getarnt bei Hochzeiten ein. Dort essen sie sich durch das üppige Buffet, trinken was das Zeug hält und reißen sich anschließend willige Damen der Hochzeitsgesellschaften auf. Dabei haben sie eine ganze Reihe von Verführungstaktiken ausgetüftelt, die bestens funktionieren, und halten sich strikt an eine Reihe von selbst gemachten Grundregeln. Als sie sich bei dem gesellschaftlichen Topereignis des Jahres, der Hochzeit einer Tochter des angesehenen Politikers William Cleary einschleichen, begeht John den Kardinalfehler: Er verliebt sich in die Brautjungfer Clair. Und so nehmen die Dinge einen ungeplanten Verlauf. Jeremy möchte so schnell wie möglich weg, denn Gloria, eine weitere Tochter von Cleary und Schwester von Clair, hängt sich an ihn wie eine Klette. John überredet Jeremy doch noch länger zu bleiben, und so geraten die Freunde immer tiefer in ein Schlamassel …

Alterskennzeichnung

Bei dieser Romantik-Komödie sind vor allem die mitunter derbe Sprache und das völlig unmoralische Verhalten der Hauptdarsteller anzumerken. Da diese die Sympathieträger des Filmes sind und mit ihrer "Masche" jahrelang unbehelligt durchkommen, könnte eine negative Vorbildwirkung bei jüngerem Publikum ausgelöst werden. Weiters gibt es einige sexistische Szenen und es wird ein sehr eindimensionales Frauenbild transportiert. Ein einmaliger, aber als bedenklich einzustufender Gebrauch einer Waffe (Schrotgewehr bei der Jagd), der jedoch glimpflich ausgeht, ist ebenfalls zu erwähnen. Es wird daher eine Freigabe ab 12 Jahren empfohlen.

Positivkennzeichnung

-


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