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Titel

Monster House

Originaltitel

Monster House

Filmtyp

Langfilm

Herstellungsjahr

2006

Herkunftsländer

USA

Länge

01:30:18 (hh:mm:ss)

Sprachversion

dt.synchr.

Sprache Ton

Regie

Gil Kenan

DarstellerInnen

Originalsprecher/innen: Mitchel Musso (DJ), Sam Lerner (Chowder), Spencer Locke (Jenny), Steve Buscemi (Nebbercracker), Maggie Gyllenhaal (Zee), Nick Cannon (Lister), Jon Heder (Skull), Kevin James (Landers), Jason Lee (Bones), Catherine O'Hara (Mom), Kathleen Turner (Constance), Fred Willard (Dad), Matthew Fahey (Ryan), Ryan Newman (Eliza), Erik Walker (Cameron)

Verleiher

Sony Pictures Filmverleih GmbH

Inhalt

DJ beobachtet das Nachbarhaus mit seinem Teleskop. Dort jagt der alte Mr. Nebbercracker alle Kinder vom Grundstück und nimmt ihnen ihre Spielsachen weg. Als DJs Eltern übers Wochenende wegfahren, kommt es zur Katastrophe. DJ und sein Freund Chowder wollen ihren Ball vor dem Alten retten, da stürzt dieser und muss ins Spital. So können die beiden Buben, unterstützt durch Jenny, das Geheimnis des Hauses in Ruhe untersuchen. Sie bauen aus einem Staubsauger eine Vogelscheuche und wollen sich so an das Haus heranschleichen. Aber das Haus frisst alles, was in seine Nähe kommt. In ihrer Verzweiflung rufen sie die Polizei, aber die glauben den Kindern nicht und werden selbst gefressen. Die Kinder schaffen es ins Innere des Hauses, spionieren dort weiter und kommen so dem Geheimnis auf die Spur. Der Kampf gegen das Haus wird immer dramatischer, zum Schluss müssen sie von einem Bagger aus Dynamit in den Schornstein werfen, um die Seele der alten Mrs. Nebbercracker zu befreien.

Alterskennzeichnung

Ein animierter Horrorfilm, bei dem das Interessanteste die tolle Motion-Capture-Technik ist. Erwachsene kommen durchgehend schlecht weg, am besten kommt noch der alte Mr. Nebbercracker rüber, der vom kauzig-bösen Alten zur tragisch-komischen Figur mutiert. Der Film zielt auf Pubertierende, die Erwachsenenwelt ist blöd und Teenies wollen nicht mehr als Kinder behandelt, sondern endlich ernst genommen werden. Die Brutalität und die teilweise sehr realistisch wirkenden Horrorszenen ließen die Kommission auf "zulässig ab 10 Jahren" entscheiden.

Positivkennzeichnung

-


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