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Suchergebnisse in alphabetischer Reihenfolge:
Titel | Black Dahlia |
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Originaltitel | The Black Dahlia |
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Filmtyp | Langfilm |
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Herstellungsjahr | 2006 |
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Herkunftsländer | Deutschland, USA |
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Länge | 02:00:58 (hh:mm:ss) |
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Sprachversion | dt.synchr. |
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Sprache Ton | |
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Regie | Brian De Palma |
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DarstellerInnen | Josh Hartnett (Dwight "Bucky" Bleichert), Aaron Eckhart (Leland "Lee" Blanchard), Scarlett Johansson (Kay Lake), Hilary Swank (Madeleine Sprague), Mia Kirschner (Elisabeth Short), Mike Starr (Russ Millard), Fiona Shaw (Ramona Linscott), Rachel Miner (Martha Linscott), Victor McGuire (Bill Koenig), Troy Evans (Chief T. Green), James Otis (Dolph Bleichert), Gregg Henry (Pete Lukins) |
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Verleiher | Warner Bros Pictures GmbH |
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Inhalt | Einst waren Dwight "Bucky" Bleichert und Leland "Lee" Blanchard als Boxer harte Gegner. Im Jahre 1947 sind sie Partner im L.A. Police Department, befreundet und arbeiten sehr erfolgreich gemeinsam an vielen Fällen. Bei einem gemeinsamen Einsatz rettet Lee seinem Partner das Leben, was beide noch mehr aneinander bindet. Bleichert versteht sich mit Kay, Blanchards Frau ebenfalls sehr gut und die drei verbringen auch ihre Freizeit miteinander. Im Zentrum von L.A. wird ein in zwei Hälften zerteiltes ermordetes Mädchen gefunden. "Bucky" und "Lee" werden mit der Aufklärung dieses überaus brutalen Mordes beauftragt. Bei den Recherchen stellt sich heraus, dass die Tote Elizabeth Short, ein Filmsternchen von zweifelhaftem Ruf, besser bekannt unter dem Namen "Black Dahlia", war. Eine Spur führt Bleichert zu Madeleine Linscott, einer jungen Frau aus reichem Hause, die der Ermordeten sehr ähnlich sieht und in Verbindung mit ihr stand. Die schöne, kapriziöse Madeleine scheint in den Mordfall verwickelt zu sein und als Dwight sich in sie verliebt, stößt er auf Tatsachen, die ihn letztlich selbst schuldig werden lassen… |
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Alterskennzeichnung | Bei dem nach einem Roman von James Ellroy verfilmten Noir-Thriller sind sowohl die Regie von Brian De Palma als auch die Kameraführung als sicherlich überdurchschnittlich gut hervorzuheben. Dem Betrachter bietet er allerdings eine Anhäufung von Brutalitäten, -beginnend mit der visuellen Darstellung einer grausam entstellten Mädchenleiche, deren Verstümmelung später auch noch explizit im Bild zu sehen ist - weiters Prügelszenen, Morden und einem ins Bild gebrachten Selbstmord, der mit einer Schusswaffe verübt wird. Vom Standpunkt des Jugendschutzes stimmt die Darstellung der korrupten Polizei und letztlich der Mord eines Protagonisten, der ohne jegliche Folge bleibt, was zu einer Desorientierung führen könnte. Auch die teilweise überaus harte Sprache sollte nicht unerwähnt bleiben. Nach längerer Diskussion entschied die Kommission daher für eine Altersfreigabe ab 16 Jahren. |
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Positivkennzeichnung | - |
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