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Titel

Ghost Rider

Originaltitel

Ghost Rider

Filmtyp

Langfilm

Herstellungsjahr

2006

Herkunftsländer

USA

Länge

01:49:52 (hh:mm:ss)

Sprachversion

dt.synchr.

Sprache Ton

Regie

Mark Steven Johnson

DarstellerInnen

Nicolas Cage (Johnny Blaze/Ghost Rider), Eva Mendes (Roxanne Simpson), Wes Bentley (Blackheart), Sam Elliott, Donal Logue (Mack), Peter Fonda (Mephistopheles), Matt Long (Johnny Blaze (jung))

Verleiher

Sony Pictures Filmverleih GmbH

Inhalt

Vor vielen Jahren hat der mittlerweile berühmte Motorrad-Stuntfahrer Johnny Blaze seine Seele an Mephistopheles verkauft, um seinen krebskranken Vater zu retten. Auch seiner großen Liebe Roxanne hat er den Rücken gekehrt, um sie nicht in sein Schicksal zu verwickeln. Immer wieder begeistert er seine Fans mit todesverachtenden Weitsprüngen, doch dann taucht Roxanne, mittlerweile Reporterin, wieder auf und auch Mephistopheles meldet sich zurück und fordert sein Recht ein. Fortan ist Johnny jede Nacht dazu verdammt, sich in den "Ghost Rider" zu verwandeln. Sein Körper wird zu einem brennenden Skelett, sein Chopper zur flammenspeienden Höllenmaschine. Im Auftrag von Mephistopheles zieht der Ghost Rider im schwarzen Lederkostüm, eine glühende Eisenkette schwingend umher und ist mit der Macht über das Feuer ausgestattet. Johnny soll Blackheart, den abtrünnigen Sohn des Teufels und dessen Kumpanen ausschalten. Der seelenlose Prinz der Unterwelt will seinen Vater stürzen und die Erde unterwerfen. Auch Roxanne gerät dabei in Gefahr und so entbrennt ein Kampf um Leben, Tod und Seelenheil …

Alterskennzeichnung

Nach "Daredevil" (2003) nimmt sich Regisseur Mark Steven Johnson erneut eines Comic-Helden aus dem bekannten Marvel-Universum an. Heftige Bilder und eine durchgängig düstere Story, die letztlich keinerlei positive Aussagen enthält, bestimmen den Verlauf der Handlung. Aus Sicht des Jugendschutzes sind die vielfachen Tötungen, unblutig aber dennoch drastisch in Szene gesetzt, Selbstjustiz, eine machtlose Polizei sowie Rache und Vergeltung als Handlungsmotive anzuführen. Die Kommission empfiehlt, den hinsichtlich der Stunt-Szenen und der eingesetzten Spezialeffekte durchaus recht gut gemachten Film ab 12 Jahren freizugeben.

Positivkennzeichnung

-


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