DarstellerInnen | Garret Dillahunt (Krug), Michael Bowen (Morton), Joshua Cox (Giles), Riki Lindhome (Sadie), Aaron Paul (Francis), Tony Goldwyn, Monica Potter, Martha MacIsaac (Paige) |
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Inhalt | Remake des gleichnamigen Films von Wes Craven aus dem Jahr 1972 (die Originalfassung ist z. B. in D und GB verboten), der auf eine schwedische Ballade des 14. Jahrhunderts zurückgeht, erstmalig verfilmt von Ingmar Bergman ("Die Jungfrauenquelle" 1959). Zeichnete Bergmans Film ein religiös-transzendentaler Subtext aus und thematisierte Craven Gewalt als Konstante menschlicher Existenz, so zeigt der vorliegende Film, in welchem Maß inzwischen Bilder der Gewalt im Mainstreamkino angekommen sind - hier ganz zugeschnitten auf die Zielgruppe (amerikanischer) Jugendlicher bis 20 Jahre. Allein das Remake eines Remakes belegt eine fatale Ideenarmut des Hollywoodkinos. Ein Ehepaar mit Tochter urlaubt in einem einsamen Haus an einem See. Als das Mädchen seine Freundin in der nahen Kleinstadt besucht, lernen sie einen etwa gleichaltrigen naiv-gutherzigen Burschen kennen, der sie auf einen Joint in sein Motel einlädt. Dabei werden sie vom Bruder des Burschen und seinen zwei Kumpanen überrascht, die soeben einen brutalen Polizistenmord begangen haben. Das Fahrzeug des Mädchens wird als Fluchtauto benutzt, und als sie zu fliehen versucht, wird ihre Freundin vor ihren Augen eiskalt ermordet, sie selbst vergewaltigt. Bei einem erneuten Fluchtversuch wird sie angeschossen, kann sich aber retten. Von einem Unwetter überrascht, sucht die Mördergang mit einem verletzten Mitglied Unterschlupf just im Hause der Eltern des Vergewaltigungsopfers. Anfangs versorgen diese arglos die "Hilfesuchenden", erfahren aber durch Zufall deren wahre Identität: Der Bursche, ohnedies ein Fremdkörper in der Gang, legt heimlich das Medaillon der Tochter in die Küche. Mehr aus Verzweiflung und Notwehr denn aus Rache (wie bei Bergman/Craven) liquidiert das Ehepaar nun ein Mitglied der Gang nach dem anderen. Die Tochter erreicht verletzt das Bootshaus, auch der Bursche überlebt. |
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Alterskennzeichnung | Schon die düstere Eingangssequenz inszeniert die moralische Eindeutigkeit von Gut und Böse. Der Anführer der Gang (alle natürlich in dunkler Kleidung) wird aus einem Polizeiwagen befreit, der eine Polizist erschossen, der zweite mit seinem Gurt erdrosselt, dem dritten wird genüsslich ein Foto seiner kleinen Töchter unter die Nase gehalten, während er verblutet. Ebenso klar, wer die Guten sind: hell und in freundlichem Ambiente werden die Eltern und ihre Tochter inszeniert. Sieht man vom Bruder des Gangführers ab, der aber alsbald zu den Guten stößt, gibt es keine moralische Ambivalenz. Mag das dem Genre des Horrorfilms geschuldet sein, problematisch empfand die Kommission die ebenso platte Darstellung der Gewalt, die in keiner Szene weiter erklärt wird - offenbar mit dem Zweck, die Gewalttaten, losgelöst aus jedem Kontext, für ein Mainstreampublikum leichter konsumierbar zu machen. Freilich ist für medienerfahrene Jugendliche erkennbar, dass die eingestreuten Gräuelspitzen, ganz zu schweigen vom absurden Epilog, übertrieben wirken und daher unfreiwillig fast schon ihre eigene Parodie in sich bergen. Ausschlaggebend für eine höhere Einschränkung war aber schließlich die sexuelle Instrumentalisierung des Vergewaltigungsopfers: Lauernd schleicht die Kamera um das Mädchen herum, lichtet scheinbar züchtig ihre bekleideten Geschlechtsteile ab und baut so schon lange vor dem Verbrechen eine sexuell aufgeladene Atmosphäre auf, die sich dann in einer langwierigen, grausamen und verstörenden Vergewaltigung entlädt. Die Kommission empfiehlt daher eine Freigabe ab 16 Jahren. |
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