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Titel

Paranormal Activity 3

Originaltitel

Paranormal Activity 3

Filmtyp

Langfilm

Herstellungsjahr

2011

Herkunftsländer

USA

Länge

01:24:08 (hh:mm:ss)

Sprachversion

dt.synchr.

Sprache Ton

Englisch

Regie

Henry Joost, Ariel Schulman

DarstellerInnen

Katie Featherston (Katie), Sprague Grayden (Kristi Rey), Lauren Bittner (Julie), Christopher Nicholas Smith (Dennis), Chloe Csengery (Katie , jung), Mark Fredrichs (Dr. Fredrichs), Brian Boland (Daniel Rey), Dustin Ingram (Randy), Jessica Tyler Brown (Kristi Rey, jung)

Verleiher

Universal Pictures International Austria GmbH

Inhalt

Das zweite Sequel zur Horrorreihe über eine nichts ahnende, vordergründig harmlose Familie, die im eigenen Haus von bösen Mächten heimgesucht wird, präsentiert sich in ähnlichem Stil wie die Vorgänger-Filme, wobei hier die Vorgeschichte aufgerollt wird.
In den 1980ern bemerkte die junge Familie, dass es in ihrem Zuhause nicht mit rechten Dingen zugeht. Die jungen, noch kindlichen Schwestern Katie und Kristi scheinen sogar noch mehr betroffen als die Eltern, zumal deren imaginärer (?) Freund „Toby“ dabei eine Rolle zu spielen scheint. Um den unerklärlichen Ereignissen auf den Grund zu gehen, installiert der junge Vater Kameras im ganzen Haus und hofft, dass sich Beweise für die unheimlichen Vorgänge im Filmmaterial finden. Was sie nicht ahnen: Offenbar wird das Böse immer mächtiger, je mehr Aufmerksamkeit man diesem Etwas zuteilwerden lässt. Bei dem heftigen und fatalen Showdown gegen Ende des Filmes klärt sich manches – aber nicht alles …

Alterskennzeichnung

Nach dem überraschenden Erfolg der ersten beiden "Paranormal Activity"-Filme (2009/2010) wird wieder im Low-Budget-Stil mit nun schon bekannten Instrumentarien gearbeitet. Und das funktioniert offenbar immer wieder, wie man zugeben muss. Schnell wird klar, dass hier ein „Dämon“ im Spiel ist. Wieder werden vielfach Schockmomente durch die akustische Ebene verstärkt, etliches wird bewusst nicht ins Bild gesetzt, die Spannungsschraube wird bis zum Ende der durchaus erkennbar unrealistischen Handlung immer höher gedreht und bietet im Finale ein (erwartungsgemäß) schreckliches Ende. Eben dieses – zwei Menschen kommen zu Tode, davon eine Person, wenn auch unblutig, auf recht drastische Weise – wurde intensiv besprochen. Letztlich empfiehlt die Kommission, wie auch bei den Vorgänger-Filmen, eine Freigabe ab 14 Jahren. Ab diesem Alter ist davon auszugehen, dass die gebotenen Inhalte zwar – wie auch bei Erwachsenen – kurzfristig schockierend wirken, nachträglich aber keinen bleibenden schädigenden Eindruck hinterlassen. Weiters ist davon auszugehen, dass ab 14 Jahren bereits eingeschätzt werden kann, worauf man sich bei einem derartigen Film (freiwillig) einlässt.

Positivkennzeichnung

-


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