medienservice
Bildung































JMK

Filmdatenbank Sucheergebnis

Suchergebnisse in alphabetischer Reihenfolge:


Titel

Parker

Originaltitel

Parker

Filmtyp

Langfilm

Herstellungsjahr

2012

Herkunftsländer

USA

Länge

01:59:30 (hh:mm:ss)

Sprachversion

dt.synchr.

Sprache Ton

Regie

Taylor Hackford

DarstellerInnen

Jason Statham (Parker), Jennifer Lopez (Leslie), Michael Chiklis (Melander), Wendell Pierce (Carlson), Clifton Collins Jr. (Ross), Bobby Cannavale (Jake Fernandez), Patti LuPone (Ascension), Carlos Carrasco (Norte), Micah A. Hauptman (August Hardwicke), Emma Booth (Claire Hurley), Nick Nolte (Bob Hurley), Daniel Bernhardt (Kroll)

Verleiher

Constantin Film

Inhalt

Parker (Jason Statham) ist ein Räuber mit eigenem Ehrenkodex, der – in Abwandlung des Robin-Hood-Mythos – zwar den Armen nicht wirklich gibt, aber immerhin nur die wirklich Reichen bestiehlt. Und trotz aller Gewaltandrohung achtet er bei der Durchführung seiner Überfälle darauf, dass möglichst niemand zu Schaden kommt. Als quasi Schwiegersohn von Bob Hurley (Nick Nolte) ist er auch Teil einer Verbrecherfamilie und kommt so mit Melander (Michael Chiklis) in Kontakt, der ihn bei einem minutiös geplanten Überfall auf die zentrale Einnahmenverwaltung eines Vergnügungsparks dabei haben möchte. Doch dann läuft nicht alles nach Plan und Parker muss zudem feststellen, dass seine Partner nicht gewillt sind, sich an die getroffenen Abmachungen zu halten. Als er darauf besteht seinen Anteil gleich ausgezahlt zu bekommen, versuchen sie ihn zu ermorden.
Er wird schwer verletzt geborgen, überlebt und kennt ab diesem Moment nur noch ein Ziel: sich sein Geld zu holen und denen, die ihn betrogen haben, eine Lektion zu erteilen. Eine Mission, die ihn schließlich nach Miami führt, wo er sich mit der erfolglosen Häusermaklerin Leslie (Jennifer Lopez) zusammentut ...

Alterskennzeichnung

Bewunderung für große kriminelle Kreativität (à la Ocean‘s Eleven/Twelve/Thirteen) gepaart mit einer Mann-gegen-Mann-Story, bei der dann teilweise mit Messern statt mit Schusswaffen gekämpft wird, ergibt aus mindestens drei Gründen eine aus der Sicht des Jugendschutzes problematische Mischung:
Zum einen wird insinuiert, dass Gewalt im Grunde das einzig probate Mittel ist, um Konflikte zu lösen. Außerdem gibt es für die Hauptfigur, die ihre eigenen Gesetzesübertretungen und Gewaltvorstellungen mit einer kruden, selbstgestrickten Vorstellung von Anstand und Moral rechtfertig, ein Happy Ending – Verbrechen zahlt sich also offenbar aus. Und schließlich ist die Geschichte, auch aufgrund der nahezu völligen Abwesenheit der Staatsgewalt, ein insgesamt moralisch ausgesprochen desorientierender Aufruf zur Selbstjustiz. Dazu kommen viele sehr brutale Szenen, wie eine Exekution von schon am Boden liegenden Gegnern durch Kopfschüsse oder die detaillierte Darstellung eines Messers, das sich durch die Hand des Hauptdarstellers bohrt und dort auch wieder herausgezogen wird.
Auch wenn der Film eindeutig als Genrefilm zu sehen ist und filmerfahrene Jugendliche möglicherweise imstande sind, die der Konvention geschuldeten Übertreibungen und Überzeichnungen zu durchschauen, wogen in der Diskussion der Kommission letztlich doch die gefährdenden Elemente schwerer, weshalb sich eine Mehrheit für eine Freigabe ab 16 Jahren aussprach.

Positivkennzeichnung

-


<< Zurück zu den Suchergebnissen