Inhalt | Im Deutschland der späten 1950er Jahre wollte die Bevölkerung mehrheitlich nach vorne schauen. Die einen, weil sie die eigene Vergangenheit vergessen wollten, und die anderen, weil sie Angst hatten, dass mit einer Thematisierung der Nazizeit auch die Tatsache des verlorenen Krieges wieder verstärkt ins Bewusstsein rücken könnte. Und das, so die im Film immer wieder geäußerte Meinung, gefährde Fortschritt und Zusammenhalt. Dass in solch einem Klima auch die verstummen, die Opfer der Nazis waren, verwundert nicht. Und zudem quälen sich ja viele von ihnen fast täglich mit der Frage, warum sie und nicht eine oder einer ihrer ermordeten Verwandten überlebt haben. Eines dieser verstummten Opfer ist der Maler Kirsch (Johannes Krisch), der seinem Freund aber doch erzählt, dass er in einem Gymnasiallehrer einen Auschwitz-Aufseher erkannt hat. Die Entdeckung veranlasst diesen Freund, den Journalisten Gnielka (André Szymanski), den Fall anzuzeigen. Doch im Frankfurter Gericht will keiner der Staatsanwälte sich der Sache annehmen, ja Oberstaatsanwalt Friedberg (Robert Hunger-Bühler) wirft die Anzeige gar demonstrativ in den Papierkorb. Die heftigen Emotionen, die in dieser Szene deutlich werden, machen den jungen Staatsanwalt Johann Radmann (Alexander Fehling) neugierig. Er beginnt zu recherchieren und stellt fest, dass Gnielka recht hatte. Mit ungebrochenem Gerechtigkeitssinn macht er sich nun daran der Sache nachzugehen und erfährt erst einmal nicht wenig Ablehnung. Doch schließlich gelingt es ihm Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (Gert Voss) für die Angelegenheit zu interessieren und dieser ernennt ihn zum Leiter jener Ermittlungen, die 1963 im geschichtlich verbürgten ersten Auschwitz-Prozess in Frankfurt / Main münden.
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Alterskennzeichnung | Mit einer Laufzeit von 123 Minuten verlangt dieses Historiendrama, das ein Stück deutscher Zeitgeschichte aus der Perspektive eines jungen Staatsanwaltes erzählt, seinen Zuseher/innen einiges ab. Dass Alkohol und Zigaretten eine wichtige (und durchaus positive) Rolle spielen, ist dem Zeitkolorit geschuldet, für den Jugendschutz aber natürlich auch relevant. Ausschlaggebend für die Empfehlung einer Freigabe ab 12 Jahren war aber die Tatsache, dass das Grauen von Auschwitz hier einerseits über sehr drastisch geschilderte Kinderschicksale und andererseits über die tiefe Betroffenheit einiger Protagonisten verdeutlicht wird. |
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Positivkennzeichnung | Der Film eignet sich durch seinen Protagonisten, für den bis zum Beginn seiner Recherchen Auschwitz nicht mehr als eines von vielen „Schutzlagern“ war, vermutlich gut dafür, junge Menschen auf ganz andere Weise für die Nazizeit und den Holocaust zu interessieren. Der junge Staatsanwalt durchläuft die klassische Heldenreise, er versucht mit aller Macht die Mauer des gesellschaftlich erwünschten Schweigens zu durchbrechen und wird doch immer wieder mit der eigenen Machtlosigkeit angesichts herrschender Verhältnisse konfrontiert. Und so verrennt er sich auch, kann keine Grautöne mehr erkennen und wendet sich auch von denen ab, die ihn eigentlich unterstützen. Allein und verzweifelt bricht er schließlich fast zusammen, findet dann aber doch zurück zu seiner Aufgabe und eine Möglichkeit etwas für die Opfer des Nationalsozialismus zu tun. Der Film ist zudem hervorragend besetzt und sehr gut gespielt, Kostüm, Ausstattung und Musik zeichnen ein stimmiges Bild der Zeit, in dem etwa auch die Rolle der US-amerikanischen Besatzungsmacht durchaus kritisch gezeichnet wird. „Im Labyrinth des Schweigens“ ist daher für Jugendliche ab 14 Jahren als zeitgeschichtliches Drama empfehlenswert.
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