Filmdatenbank der Jugendmedienkommission (JMK)

Details zu einem Film

Titel: Kong: Skull Island (3D)

Originaltitel: Kong: Skull Island
Filmtyp: Langfilm
Herstellungsjahr: 2016
Herkunftsländer: USA
Länge: 01:58:45 (hh:mm:ss)
Sprachversion: dt.synchr.
Sprache Ton
Regie: Jordan Vogt-Roberts
DarstellerInnen: Tom Hiddleston, Brie Larson, Samuel L. Jackson, John C. Reilly, John Goodman, Corey Hawkins, John Ortiz, Jing Tian, Toby Kebbell
Verleiher: Warner Bros Pictures GmbH

Inhalt: Zu Beginn der 1970er-Jahre: Vor dem Hintergrund des Vietnamkriegs macht sich ein Trupp aus Soldaten, Forschern und Abenteurern auf den Weg, um eine mysteriöse und sagenumwobene Insel zu erkunden. Auf Skull Island sollen sich urzeitliche Wesen finden. Beim Anflug auf das unerforschte Gebiet sichtet die Expeditionsmannschaft einen Riesengorilla. Das Tier wird beschossen und reagiert mit zerstörerischer Gegengewalt. Schnell stellt sich die Frage, wer bedroht hier wen? Andere, gefährlichere Riesenkreaturen liegen auf der Lauer und auch innerhalb der menschlichen Spezies kostet blinde Gewalt viele Leben …
Die neunte King Kong-Verfilmung seit 1933 setzt vor allem auf aufwändige 3D-Animationen. Regisseur Jordan Vogt-Roberts ließ sich bei der Umsetzung von japanischen Zeichentrickfilmen inspirieren.


Alterskennzeichnung: Der permanente Kampf um Leben und Tod steht im Zentrum von „Skull Island“. Der Urwald wird zum symbolischen Schlachtfeld, das Massengräber hinterlässt. Der dem Genre entsprechend schnell gesetzte Schnitt, nahezu ununterbrochene Bedrohungsszenarien sowie eine unbändige visuelle Zerstörungswut (u.a. Explosionen, Feuerbrünste) erhalten die Spannung. Lang andauernde, ausgereizte Kampfszenen, der Tod zahlreicher Identifikationsfiguren und explizite Gewaltdarstellungen (Menschen werden zerdrückt und gefressen, Körper werden in Stücke gerissen) haben die Kommission dazu veranlasst, den Film ab 14 Jahren freizugeben. Da am Ende das „Gute“ über das „Böse“ siegt und der fabelartige Animationscharakter des Films erkennbar ist, hat sich die Kommission letztlich gegen eine höhere Alterskennzeichnung ausgesprochen: Zulässig ab 14 Jahren.

Positivkennzeichnung:  -

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