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Titel

Die göttliche Ordnung

Originaltitel

Die göttliche Ordnung

Filmtyp

Langfilm

Herstellungsjahr

2017

Herkunftsländer

Schweiz

Länge

01:36:37 (hh:mm:ss)

Sprachversion

dt.synchr.

Sprache Ton

Regie

Petra Biondina Volpe

DarstellerInnen

Marie Leuenberger (Nora), Maximilian Simonischek (Hans), Rachel Braunschweig (Theresa), Sibylle Brunner (Vroni) Marta Zoffoli (Graziella), Bettina Stucky (Magda), Noe Krejcí (Max), Finn Sutter (Luki), Peter Freiburghaus (Gottfried), Therese Affolter (Dr. Charlotte Wipf), Ella Rumpf (Hanna), Nicholas Ofczarek (Werner)

Verleiher

Alamode Filmdistribution GmbH

Inhalt

Nora lebt mit ihrem Mann Hans und ihren beiden Söhnen in einem Schweizer Dorf das Leben einer Hausfrau und Mutter. Im Jahr 1971 ist hier von den Protesten der 68er-Bewegung nichts zu merken, und auch Nora ist zunächst mit ihrem Leben zufrieden. Aber als sie erkennt, dass sie ohne Einwilligung ihres Mannes keiner Arbeit nachgehen darf und auch nicht über Geldangelegenheiten entscheiden kann, beginnt sie sich für die Sache der Frauen zu engagieren. Sie gründet in ihrem Dorf eine Unterstützungsbewegung für die Einführung des Frauenwahlrechts. Das bringt ihr und ihrer Familie zunächst viele Anfeindungen, aber ganz langsam beginnt sich etwas zu bewegen …

Alterskennzeichnung

Die Kommission diskutiert einige wenige Stellen, die für die Allerjüngsten beängstigend sein könnten: Bei einem Frauentreffen fliegt ein Stein durchs Fenster, eine Jugendliche sitzt im Gefängnis und beschimpft ihre Mutter, Kinder haben Angst, dass ihre Eltern sich scheiden lassen. Dazu kommt eine gewisse Schwere, die über dem Film hängt.
Kinder im Volksschulalter können allerdings mit den aufgezählten und nur kurz gezeigten Konflikten bereits umgehen, sodass die Kommission eine Freigabe ab 6 Jahren empfiehlt.

Positivkennzeichnung

Die Kommission ist von der akribisch genauen Ausstattung beeindruckt, die den Zusehenden die Schweiz des Jahres 1971 näherbringt. Weiters findet sie das Hauptthema, die Situation der Frauen in den 1970er Jahren, hervorhebenswert. Auch ein kleiner Nebenstrang findet Interesse, der die „administrative Verwahrung“ anschneidet. Diese sorgt dafür, dass eine aufmüpfige Jugendliche mit Einwilligung des Vaters und ohne Verfahren ins Gefängnis gesteckt werden kann.
Die Kommission zweifelt allerdings ein wenig, ob der sehr geradlinig inszenierte Film ein jugendliches Publikum zu fesseln vermag. Daher stuft sie das Drama als annehmbar ab 12 Jahren ein.


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