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Titel

Mord im Orient Express

Originaltitel

Murder on the Orient Express

Filmtyp

Langfilm

Herstellungsjahr

2017

Herkunftsländer

USA

Länge

01:54:22 (hh:mm:ss)

Sprachversion

dt.synchr.

Sprache Ton

Regie

Kenneth Branagh

DarstellerInnen

Johnny Depp (Ratchett), Kenneth Branagh (Hercule Poirot), Michelle Pfeiffer (Mrs. Hubbard), Daisy Ridley (Mary Debenham), Penélope Cruz (Pilar Estravados), Marwan Kenzari (Pierre Michel), Willem Dafoe (Gerhard Hardman), Josh Gad (Hector MacQueen), Lucy Boynton (Countess Andrenyi), Olivia Colman (Hildegarde Schmidt)

Verleiher

Centfox Film

Inhalt

Der berühmte Meister-Detektiv Hercule Poirot besteigt in Stanbul den Orientexpress. Doch statt ein paar Tage Urlaub bringt ihm die Zugreise überraschend Arbeit: Ein Fahrgast wird erstochen aufgefunden. Da der Zug wegen einer Lawine halten muss und von der Zivilisation – und damit von der Polizei – abgeschnitten ist, übernimmt Poirot die Ermittlungen, die ihn zwingen, sein Weltbild zu überdenken …

Alterskennzeichnung

Die Verfilmung des 1934 erschienenen Romans von Agatha Christie zeigt klassische Krimiinhalte: Einen Toten mit zahlreichen Messerstichen, den Tathergang ohne direkten Blick aufs Opfer, einen Selbstmordversuch und die hauptsächlich auf der Tonebene gehaltene Erzählung von einer Kindesentführung mit anschließendem Kindesmord. Zu den Belastungen zählen auch ein paar Gewalthandlungen und spannende Sequenzen.
Die Kommission diskutiert das Thema „Selbstjustiz“ länger, das im Film aus Sicht des Jugendschutzes problematisch dargestellt wird: Der Mord im Zug stellt sich als Akt der Selbstjustiz heraus, motiviert aus verständlichen Rachegelüsten, da das Opfer, Mr. Ratchett, ein skrupelloser Mörder war. Es wird aber nicht einmal ein Grund erörtert, wieso Mr. Ratchett nicht einfach der Justiz übergegeben werden konnte. Stattdessen drückt Poirot ein Auge zu und billigt in diesem Fall ausnahmsweise Selbstjustiz.
Die Kommission sieht aber auch einige entlastende Punkte: Das historische Set hilft beim Distanzieren, es gibt ausreichend Zeit zur Entspannung und die Frage, ob Selbstjustiz in manchen Situationen moralisch gerechtfertigt sein kann, wird zumindest diskutiert und nicht als selbstverständlich angenommen.
In Zusammenschau der Argumente entscheidet die Kommission auf eine Freigabe ab 12 Jahren. Ab diesem Alter ist das Ende verständlich und die genannten Belastungen wirken nicht mehr nachhaltig.

Positivkennzeichnung

keine


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