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Titel

Three Billboards Outside Ebbing, Missouri

Originaltitel

Three Billboards Outside Ebbing, Missouri

Filmtyp

Langfilm

Herstellungsjahr

2017

Herkunftsländer

USA

Länge

01:55:34 (hh:mm:ss)

Sprachversion

dt.synchr.

Sprache Ton

Regie

Martin McDonagh

DarstellerInnen

Frances McDormand (Mildred), Woody Harrelson (Willoughby), Sam Rockwell (Dixon), Caleb Landry Jones, Abbie Cornish, John Hawkes, Peter Dinklage, Darrell Britt-Gibson, Lucas Hedges, Sandy Martin, Samara Weaving

Verleiher

Centfox Film

Inhalt

Die jugendliche Tochter von Mildred Hayes, einer 50-jährigen Souvenirshop-Inhaberin, wurde vor sieben Monaten in der Nähe ihres Elternhauses am Straßenrand vergewaltigt, ermordet und anschließend verbrannt. Der Täter ist bis zum aktuellen Zeitpunkt nicht gefasst und es gibt keinerlei Spuren von ihm. Noch dazu sieht es so aus, als ob Sheriff Bill Willoughby und Officer Jason Dixon von der örtlichen Polizei den Fall bereits zu den Akten gelegt hätten. So beschließt Mildred, auf der Zufahrtsstraße zu Ebbing drei großformatige Werbeschilder zu mieten und beschriftet diese zum Leidwesen der Polizei mit den Sätzen „Raped While Dying“, „Still No Arrest“ und „How come, Chief Willoughby?“ (Vergewaltigt und ermordet – und immer noch keine Festnahme. Was ist da los, Chief Willoughby?).
Diese Sprüche sollen die Polizei zum Handeln zwingen. Tatsächlich sucht Sheriff Willoughby sie zu Hause auf und versucht ihr zu erklären, warum man in dem Mordfall nicht weiter kommt. Mildred lässt sich jedoch auch dann nicht von ihren Forderungen nach Aufklärung abbringen, als der Sheriff ihr von seiner tödlichen Erkrankung erzählt. Dann mischt sich der unreife, rassistische und gewalttätige Officer Dixon ein und die ganze Aktion droht zu eskalieren …

Alterskennzeichnung

Einige sehr kritisch zu betrachtende Inhalte machen eine Alterseinschränkung unbedingt notwendig. Besonders hervorzuheben ist der alltägliche Rassismus, der in der amerikanischen Kleinstadt eine Selbstverständlichkeit ist und selbst von der Exekutive drastisch ausgelebt wird. Die Personen sind nicht in klassische Gut-Böse-Klischees einzuordnen, es erfordert schon einiges an filmischer Erfahrung, um die Komplexität der Charaktere erkennen zu können. Einige verstörende Szenen sollen nicht unerwähnt bleiben. So wird Gewalt als profanes und alltägliches Mittel eingesetzt, die Hauptprotagonistin schreckt nicht davor zurück, jugendliche Übeltäter zwischen die Beine zu treten. Einem Zahnarzt wird deutlich sichtbar mit dem Bohrer in den Daumen gebohrt und etliche Kopfstöße werden verteilt. Ein Mann begeht Selbstmord, indem er sich in den Kopf schießt, man sieht mehrere explizite Verwundungen, Verbrennungen und sehr brutale Schlägereien. Etliche Straftaten bleiben ungesühnt und darüber hinaus lässt einen das offene Ende des Filmes mit der Frage zurück, ob in Folge Selbstjustiz verübt wird oder nicht.
Der Film spielt mit den Emotionen der Rezipienten, man ändert ständig seine Meinung über die Hauptcharaktere und schlussendlich empfindet man so etwas wie Sympathie für alle Beteiligten, trotz oder gerade wegen ihrer charakterlichen Mängel.
Die Kommission schwankte zwischen einer Altersfreigabe von 14 oder 16 Jahren und entschied dann nach längerer Diskussion knapp mehrheitlich, dass der Film für ein jugendliches Publikum ab 14 Jahren freigegeben werden kann. Ab diesem Alter ist eine emotionale und moralische Verstörung nicht mehr zu befürchten.
Ergänzend ist hinzuzufügen, dass sich dieses filmische und schauspielerische Meisterwerk nach einhelliger Meinung aller Kommissionsmitglieder aufgrund seiner Komplexität eher an ein erwachsenes Publikum richtet, das über ausreichende Medienerfahrung und Objektivierungsvermögen verfügt. Daher kann eine Positivkennzeichnung für Jugendliche nicht ausgesprochen werden.

Positivkennzeichnung

keine


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