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Titel

Royal Corgi - Der Liebling der Queen (3D)

Originaltitel

The Queen's Corgi (3D)

Filmtyp

Langfilm

Herstellungsjahr

2019

Herkunftsländer

Belgien

Länge

01:22:49 (hh:mm:ss)

Sprachversion

dt.synchr.

Sprache Ton

Regie

Vincent Kesteloot, Ben Stassen

DarstellerInnen

Animation

Verleiher

Constantin Film

Inhalt

Rex gehört zur Rasse Welsh Corgi Pembroke und ist seit Welpen-Tagen der erklärte Liebling der Queen. Der Corgi ist sich seines Status sehr bewusst und treibt mit seinen Extrawünschen und Allüren den gesamten Palast beinahe in den Wahnsinn. Doch im Beisein der Queen ist er ein wahres Kuscheltier und wird nach Strich und Faden von ihr verwöhnt. Das ist so manchem anderen Corgi natürlich ein Dorn im Auge und eines Tages wird Rex von seinem vermeintlich besten Freund Charlie zu einem Ausflug außerhalb der Palastmauern überredet. Gemeinsam streifen sie durch die Straßen Londons doch bald schon zeigt Charlie sein wahres neidisches Gesicht und stößt Rex von einer Brücke. Glücklicherweise überlebt Rex den hinterhältigen Anschlag, doch die Stadt ist für einen kleinen Corgi sehr gefährlich und sein Weg zurück auf den Schoß der Queen gestaltet sich nicht so einfach, wie er es sich vorgestellt hätte …

Alterskennzeichnung

Der Film wurde in 3D gesichtet.
Die Anfangssequenz des Filmes gestaltet sich sehr kindgerecht und amüsant. In weiterer Folge wimmelt es nur so von sexuellen Anspielungen, die auch das Thema subtile sexuelle Gewalt und Übergriffe nicht aussparen. So sieht man zum Beispiel, wie eine Hundedame den jungen Corgi zum Küssen u. ä. nötigen möchte, da sie unbedingt einen Gefährten zum Ehelichen sucht. Auch der Auftritt der Hündin Wanda, die als anrüchige Pole-Tänzerin präsentiert wird, wurde als verstörend und klischeehaft empfunden. Als belastend empfand die Kommission die Szenen, in der Rex von der Brücke ins Wasser gestoßen wird und der Hund im Wasser um sein Überleben kämpft. Die teilweise düstere Atmosphäre im Straßenhunde-Gefängnis und die tragischen Schicksale der eingesperrten Tiere könnten ein ganz junges Publikum verstören. Fight-Club ähnlichen Sequenzen, bei der Tiere gegeneinander kämpfen, sind für ganz kleine Kinder ebenfalls nicht geeignet.
Die Kommission empfiehlt daher eine Freigabe ab 8 Jahren, da ab diesem Alter eine nachhaltige emotionale Verstörung und Desorientierung nicht zu erwarten ist.

Positivkennzeichnung

keine


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