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Titel

Verschwörung (TV-Version)

Originaltitel

The Girl in the Spider's Web

Filmtyp

Digitalfilm

Herstellungsjahr

2018

Herkunftsländer

Deutschland, Großbritannien, Kanada, Schweden, USA

Länge

01:47:54 (hh:mm:ss)

Sprachversion

dt.synchr.

Sprache Ton

Regie

Fede Alvarez

DarstellerInnen

Claire Foy (Lisbe(h Sala(nder), Christopher Convery (August Balder), Sylvia Hoeks (Camilla Salander), Cameron Britton (Plague), Claes Bang (Jan Holtser), Stephen Merchant(Frans Balder), Keith Stanfield (Edwin Needham), Sverrir Guðnason (Mikael Blomkvist), Vicky Krieps (Erika Berger), Andreja Pejic (Maria), Mikael Persbrandt (Alexander Zalachenko), Volker Bruch (Peter Ahlgren), Hendrik Heutmann (Milos Meer)

Verleiher

ORF

Inhalt

Lisbeth Salander, die als eigenmächtige „Rächerin“ gegen gewalttätige Männer vorgeht und zudem eine berüchtigte Hackerin ist, wird vom ehemaligen NSA-Mitarbeiter Balder engagiert. Sie soll sein für den US-Geheimdienst entwickeltes Programm stehlen, mit dem sämtliche Nuklearraketen weltweit kontrolliert werden können. Balder will verhindern, dass mit dem System Schaden angerichtet wird.
Lisbeth gelingt es, das System zu knacken und das Programm zu stehlen. Doch bevor sie es Balder übergeben kann, wird sie überfallen. Die Verbrecherorganisation „Spider“ hat die Software in ihre Gewalt gebracht. Doch um es zu aktivieren, fehlt noch der richtige Code …

Alterskennzeichnung

„Verschwörung“ ist ein durchgehend von Gewalt, Bedrohung und Angst geprägter Film. Gewalt wird nicht nur als einzige Form der „Konfliktlösung“ und „-bewältigung“ angeboten, die jeweiligen Gewalttaten (Erpressung, Mordandrohung, Mord) haben keinerlei Konsequenzen. Erschwerend ist, dass über weite Strecken ein Kind als Beobachter und Opfer in diese Gewalttaten involviert wird (Ermordung des Vaters, Bedrohung des eigenen Lebens). Viele Szenen können auf Kinder und Jugendliche zudem verstörend wirken (angedeuteter Missbrauch, durch Gewalt deformiertes Gesicht, Folterszene). Die völlig falsche und medizinisch gefährliche „Versorgung“ einer Wunde (Superkleber, Heftklammern) kann für Kinder eine verheerende Vorbildwirkung haben. Problematisch erscheint ebenso eine lang dauernde Erschießungsszene, die Videospiel-Anmutung hat. Aus all den genannten Gründen wurde eine Altersfreigabe ab 16 Jahren beschlossen.

Positivkennzeichnung

keine


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