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Titel

The King’s Man – The Beginning

Originaltitel

The King’s Man – The Beginning

Filmtyp

Langfilm

Herstellungsjahr

2021

Herkunftsländer

Großbritannien, USA

Länge

02:11:12 (hh:mm:ss)

Sprachversion

dt.synchr.

Sprache Ton

Regie

Matthew Vaughn

DarstellerInnen

Gemma Arterton (Polly), Ralph Fiennes (Duke of Oxford), Harris Dickinson (Conrad Oxford), Matthew Goode (Captain Morton), Stanley Tucci (Merlin), Aaron Taylor-Johnson (Lee Unwin), Rhys Ifans (Rasputin), Daniel Brühl (Erik Jan Hanussen), Charles Dance (General Kitchener), Djimon Hounsou (Shola), Tom Hollander (George V / Wilhelm II / Nicholas II)

Verleiher

The Walt Disney Company (Austria) GmbH

Inhalt

Orlando Duke of Oxford ist Witwer und Vater eines Sohnes. Seine Frau arbeitete für das Rote Kreuz in Afrika und kam durch einen Scharfschützen ums Leben. Orlando schwor sich, seinen Sohn unter allen Umständen zu beschützen, und ließ ihm eine gute Ausbildung, zu der auch Kampftraining gehörte, zukommen. Als der serbische Attentäter Gavrilo Princip einen Anschlag auf den österreichischen Thronfolger verübt, bricht kurz darauf der Erste Weltkrieg aus und Conrad will sich freiwillig melden, um in den Kampf zu ziehen. Währenddessen rekrutiert der geheimnisvolle „Hirte“ eine Schar von Bösewichten, um die europäischen Herrscher zu stürzen, damit sein geliebtes Schottland wieder zu seiner alten Größe auferstehen kann. Der Duke und sein Sohn setzen alles daran, dies zu verhindern und die großangelegte Verschwörung aufzudecken …

Alterskennzeichnung

Im Gegensatz zu den Vorgänger-Filmen der Reihe, ist dieses Prequel eher düster inszeniert, es finden sich nur wenige humorvolle Sequenzen, die zu einer Auflockerung und Entlastung führen könnten. Die Handlung ist sehr komplex und setzt einiges an Geschichtskenntnissen voraus. Eine teilweise sehr derbe und sexualisierte Sprache ist zu verzeichnen. Darüber hinaus finden sich etliche extrem brutale und auch ästhetisiert ins Bild gesetzte Gewaltdarstellungen, verstärkt durch eine martialische Soundebene. Menschen werden regelrecht abgeschlachtet und Blut fließt in Strömen. Man sieht, wie Kehlen durchschnitten werden, eine Person wird geköpft, Ratten knabbern an Leichen und etlichen Menschen wird in den Kopf geschossen. Eine Frau wird vor den Augen ihres Sohnes erschossen, Schlachtfelder mit unzähligen Leichen werden gezeigt und ein Kind wird vergiftet. Dabei hält die Kamera explizit an den grausamen Szenen fest. Zudem wird ein Minderjähriger vom eigenen Vater als Lockvogel für einen pädophilen Despoten benutzt.
Die Kommission entschied sich dafür, den Film ab 16 Jahren freizugeben, da erst ab diesem Alter aufgrund des Entwicklungsstands und der Medienerfahrung die drastische Gewalt sowie die audiovisuelle Intensität der dargebotenen Actionszenen ohne nachhaltige Schädigung verarbeitet werden können.

Positivkennzeichnung

keine


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